Neue Finanzierungsstruktur und mehr Angebote für Gäste und die Mitgliedsbetriebe der TAG

In einer Mitgliederversammlung hatte touristische Arbeitsgemeinschaft Hessisches Kegelspiel in Hünfeld Satzungsänderungen beschlossen und einer neuen Beitragsstruktur zugestimmt. Diese zielt insbesondere darauf ab, die Leistungen und Angebote für Mitgliedsbetriebe und Gäste weiter auszubauen, kündigte der Vorsitzende, Rasdorfs Bürgermeister  Jürgen Hahn, bei der Sitzung im Hünfelder St. Bonifatiuskloster an. Mit seinen Beherbungsangeboten ist auch das Kloster Mitglied der Arbeitsgemeinschaft, die sich der Förderung der touristischen Entwicklung in der gesamten Gebietskulisse des Hessischen Kegelspiels verschrieben hat.

 

Mit einer Satzungsänderung reagierte die Mitgliederversammlung auf den Austritt der Stadt Geisa aus der Touristischen Arbeitsgemeinschaft die seinerzeit mit der angespannten Haushaltslage der thüringischen Kommune begründet worden war. Demnach gehören heute neben fast 100 touristischen Leistungserbringen und fördernden Mitgliedern die Kommunen Rasdorf, Burghaun, Eiterfeld, Haunetal, Nüsttal und die Stadt Hünfeld an. Diskutiert wurde in der Mitgliederversammlung auch über die Einführung einer sogenannten Bettensteuer nach der pro Übernachtung von jedem Gast in der Gebietskulisse ein Euro erhoben wird. Diese Steuer wird gleichermaßen erhoben für touristische Gäste und Gäste, die aus beruflichen Gründen in der Gebietskulisse übernachten. Mit der Einführung dieser kommunalen Steuer, die die jeweiligen Gemeindevertretungen und die Stadtverordnetenversammlung Hünfeld jeweils mit breiter Mehrheit beschlossen hatten, orientiert sich die touristische Gebietskulisse Hessisches Kegelspiel an dem Vorbild einer breiten Mehrheit der touristischen Regionen.

 

Für die touristische Arbeitsgemeinschaft hat die Einführung der kommunalen Steuer den Vorteil, dass die Finanzierung der touristischen Arbeit durch die Arbeitsgemeinschaft damit nachhaltig gesichert und ausgebaut werden kann, da die Kommunen sich in der Beitragsordnung bereit erklärt haben, die jeweiligen Steuereinnahmen als Mitgliedsbeiträge an die touristische Arbeitsgemeinschaft abzuführen. Deshalb war auch der Beschluss einer neuen Beitragsordnung erforderlich. Zwar sind die Beherbergungsbetriebe künftig nach der kommunalen Satzung verpflichtet, die Bettensteuer von den Gästen zu erheben und an die Kommunen abzuführen, dafür werden sie allerdings deutlich bei den Mitgliedsbeiträgen entlastet. Künftig zahlen Beherbergungsbetriebe nur noch 30 € Beitrag im Jahr und erhalten dafür ein höheres Leistungsvolumen wie Bildeinträge in den Gastgeberverzeichnissen und andere Leistungen. Durch die Mehreinnahmen aufgrund der kommunalen Steuer sollen die Leistung der Touristischen Arbeitsgemeinschaft künftig weiter ausgebaut werden, kündigte der Vorsitzende Jürgen Hahn an. So sollen Marketingaktivitäten sowohl im digitalen Bereich als auch durch Messeauftritte weiter ausgebaut werden. Nachgedacht werde auch über die Herstellung von Videoporträts für die Mitgliedsbetriebe zur Verbreitung auch in elektronischen Medien und viele andere Aktivitäten. Die Mitglieder wurden aufgefordert und gebeten, Vorschläge an die Geschäftsführung der Touristischen Arbeitsgemeinschaft, Christine Jecker, zu richten, über die der Vorstand und die kommende Mitgliederversammlung dann beraten könnten.

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