Sehr geehrte Gäste,
zum 01. Januar 2024 wurde durch die 6 Mitgliedskommunen der TAG Hessisches Kegelspiel (TAG) eine Übernachtungssteuer eingeführt.
Alle Übernachtungsbetriebe sind verpflichtet, Ihnen die Übernachtungssteuer in Rechnung zu stellen.
Pro Übernachtung wird ein Betrag in Höhe von 1 EUR netto (1,07 EUR brutto) an den Übernachtungsbetrieb bezahlt. Auf den Wohnmobilstellplätzen beträgt die Steuer 2,00 EUR netto pro Standplatz (2,14 EUR brutto).Die weiteren Details werden von den Betrieben mit der jeweiligen Kommune geregelt.
Die Übernachtungssteuer wird direkt bei der Buchung oder beim Check-in in Rechnung gestellt und ist separat ausgewiesen. Bitte beachten Sie, dass die Steuer nicht im Gesamtpreis Ihres Aufenthaltes enthalten ist.
Wir danken Ihnen im Voraus für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bei der Umsetzung dieser Maßnahme. Mit den Einnahmen aus der Übernachtungssteuer können wir dazu beitragen, unsere Region attraktiver und lebenswerter zu gestalten.
Marktgemeinde Burghaun
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Marktgemeinde Eiterfeld
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Marktgemeinde Haunetal
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Stadt Hünfeld
Landhotel Georgshof
Natürlicher Holzkomfort im Hessischen Kegelspiel
St. Bonifatiuskloster
Wohnmobilstellplatz „Hessisches Kegelspiel“
Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf
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Ab dem 01.01.2024 erheben die 6 Kommunen der Touristischen Arbeitsgemeinschaft „Hessisches Kegelspiel“ (Burghaun, Eiterfeld, Haunetal, Hünfeld, Nüsttal, Rasdorf) eine einheitliche Tourismusabgabe im Sinne einer Steuer. Diese beläuft sich auf 1 €/ÜN/Person.



